Einfache Ehescheidungskonvention
Einfache Ehescheidungskonvention
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2 Besprechungstermine à je 90 Min.
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eine fertige Ehescheidungskonvention zur Unterzeichnung
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ein Scheidungsgesuch ans Gericht
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Regelungen zu Unterhalt und Güterrecht
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Begleitung bei der gerichtlichen Anhörung
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Kinderbelange
Einfache Ehescheidungskonvention
Welches Pauschalangebot passt zu uns?
Sie möchten sich scheiden lassen und sind sich über die Scheidungsfolgen einig. Ihre Entscheidung, welches Pauschalangebot für Sie das passende ist (einfache, durchschnittliche oder komplexe Scheidungskonvention) hängt davon ab, ob Sie zusätzlich Unterhaltsansprüche und/oder güterrechtliche Belange regeln möchten.
Was wird behandelt?
Folgende Themen werden wir für Sie in der Scheidungskonvention behandeln, wenn Sie dies wünschen.
- Feststellungen (Vorgeschichte)
- Gemeinsamer Scheidungswille
- Einkommens- und Vermögensgrundlagen
- Vorsorgeausgleich in der 2. Säule
- Gerichts- und Anwaltskosten
Wie wird das Ganze ablaufen?
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Sie buchen das Pauschalangebot.
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Sie füllen das für Sie vorbereitete Formular in Ihrem Kundenkonto aus.
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Sie wählen Ihren Wunschtermin für die erste Besprechung aus.
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Wir führen die erste Besprechung durch und erarbeiten eine Liste mit Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen.
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Sie senden uns die nötigen Belege zu.
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Wir erarbeiten für Sie eine Ehescheidungskonvention, individuell nach Ihren Bedürfnissen.
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Wir senden Ihnen den Vorschlag für die Scheidungskonvention per Mail zu und Sie können Anpassungswünsche äussern. Falls Sie dies wünschen, kann zur Erarbeitung der Anpassungen eine zweite Besprechung durchgeführt werden.
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Wir senden Ihnen die finale Version zur Unterzeichnung zu.
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Sobald beide Parteien unterzeichnet haben, werden wir ein Scheidungsgesuch zuhanden des zuständigen Gerichts vorbereiten und mit sämtlichen erforderlichen Belegen dem Gericht einreichen.
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Das Gericht verlangt von Ihnen einen Kostenvorschuss für die Durchführung der Scheidung.
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Sie werden vom Gericht zu einer kurzen Anhörung vorgeladen, damit Sie Ihren Scheidungswillen und die Zustimmung zur Scheidungskonvention bestätigen können.
- Das Gericht spricht die Scheidung aus.